Sehr geehrter Fragesteller,
gerne möchte ich Ihre Anfrage aufgrund des geschilderten Sachverhaltes beantworten, wie folgt:
Zunächst einmal setze ich voraus, dass sich der Sachverhalt in Deutschland abspielt und Deutsches Recht anwendbar ist. Sollte dem nicht so sein, bitte ich um Mitteilung.
1. Umgangsrecht
Wenn Sie sich mit der KM über ein Umgangsrecht nicht einigen können, und auch die Inanspruchnahme der Hilfe des Jugendamtes keine Lösung gebracht hat, müssen Sie sich an das Familiengericht wenden zur Regelung des Umgangs. Sie können dort ganz konkret einen Antrag stellen, wie Sie sich eine Umgangsregelung vorstellen, oder aber auch nur beantragen, den Umgang zu regeln. Zu beachten ist dabei immer an erster Stelle das Kindeswohl, das bedeutet, man muss schauen, welche Regelung Ihren Kindern gut tut. In diesem Zusammenhang würde im gerichtlichen Verfahren auch ein Mitarbeiter des Jugendamtes eine Stellungnahme abgeben.
Warum es in Ihrem Verfahren, wie Sie schildern, noch keine Entscheidung gibt, kann natürlich von hier aus nicht geklärt werden. Dafür müsste man Aktenkenntnis haben bzw. genau wissen, wie der Stand des Verfahrens ist. Dies kann man beim zuständigen Gericht in Erfahrung bringen, indem man unter Angabe des Aktenzeichens eine Sachstandsanfrage stellt. Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
2. Elterliche Sorge
Auch hier ist das Vorgehen ähnlich. Einigen SIe sich nicht mit der KM, dass Sie die elterliche Sorge gemeinsame ausüben, ist auch hier ein gerichtlicher Antrag erforderlich. Das Familiengericht überträgt Ihnen auf Antrag die hälftige elterliche Sorge, wenn Kindeswohlgesichtspunkte nicht entgegen stehen. Solche müsste die KM vortragen und beweisen. Auch hierüber muss das Gericht einen Beschluss fassen. Warum dies noch nicht geschehen ist, kann ich Ihnen wie oben beschrieben ohne Aktenkenntnis nicht mitteilen. Relevant wäre natürlich hier auch, zu erfahren, wann Sie denn einen entsprechenden Antrag gestellt haben.
Sie sollten also zunächst einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen lassen, damit der Stand des Verfahrens erörtert werden kann. Dann findet sich vielleicht auch der Grund, warum das/die Verfahren aktuell keinen Fortgang finden.
Sollten Sie hierfür meine Unterstützung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt mit meiner Kanzlei auf.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Müller
Rechtsanwältin