Meine Frau führt ganz klassisch mit ihrem neuen Partner Haus und Familie weiter, und hat die Unterhaltskammer für eine Beistandschaft herangezogen, die den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnet, welche ein OLG in Düsseldorf geschaffen hat, um faktisch gottähnlich und willkürlich ohne jegliche Gesetzesgrundlage über das Schicksal aller Väter zu bestimmen, die von der Kindesmutter entsprechend des Anreizes, den eine solche Regelung neben dem Einkommen der Mutter und des Einkommens ihres neuen Lebenspartners für die Mütter aufgrund des zu erwartenden Unterhalts für ihre Reisekasse bietet, zugunsten eines Ersatzvaters von den Kindern (und meist auch vom selbst erarbeiteten Familienheim) getrennt werden. ... In wie weit gilt dies auch für die freie Bahncard, die ich ja ebenfalls nur deshalb zur Verfügung gestellt bekomme, weil ohne An- und Abreise die Ausübung der Tätigkeit nicht möglich ist. ... Meine Wohnung in der Heimat kostet mich 590,- Euro warm, statt der zugebilligten EUR 410,- Warmmiete für eine Wohnung entsprechend dem Lebensstandard, den nach Auffassung eines OLG Düsseldorf ein von seinen Kindern getrennter Unterhaltszahler noch haben und seinen Kindern gegenüber darstellen darf, die ihn entsprechend dieses auch für die Kinder neuen Lebensstandards in Erinnerung behalten werden, was sicherlich nicht nur für den Unterhaltsvater, sondern auch für die Zukunft seiner Kinder traumatisierend wirken wird (weshalb ich das deutsche Unterhaltsrecht, die von irgendeinem OLG aufgestellten Tabellen, und schließlich das Wirken der Jugendämter stur nach dieser Tabelle für eine Kindeswohlgefährdung halte.