Kindergeld bei Kontaktabbruch
vom 4.10.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
KINDERGELD - Der Vater hat solange alles noch „in Ordnung" war (das heißt bis Anfang 2023) soweit bekannt ist, immer Kindergeld für den Sohn bezogen. Ob er noch immer Kindergeld bezieht, ist nicht bekannt. A Grundsätzliche Fragen bezüglich Kindergeld: 1.