Kindesunterhalt & verschiedenes
vom 21.11.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Nun, zu meinen Fragen : Kann ich aufgrund des doch erheblichen Umrechnungskurs-Unterschiedes eine neue Berechnung beantragen? Oder würde das nicht viel ausmachen, da sich die Düsseldorfer-Tabelle in Einkommens-Kategorien einteilt und ich mehr als 2600 € verdiene und ich damit in der gleichen Kategorie liege, wie vorher auch? ... Da ich keine Rente beziehe, um ein ganzes Leben lang im Ausland gearbeitet habe, kann ich auch ansonsten im Alter auf nichts zurückfallen kann, ist dieses Geld für mich wichtig.