Abrechnung nach Unfallgutachten
vom 23.4.2024
für 47 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Klein / Jülich
Folgender Fall: Herr A hat ein Unfallgutachten (PKW privat) durch den Gutachter X erstellen lassen. Herr A möchte vorerst die Kosten per Gutachten bei der Versicherung des Gegners abrechnen lassen (Nettokosten) und die Reparatur des Schadens erst zu einem späteren Zeitpunkt durchführen lassen.