Vereinsrecht: redaktionelle Satzungsänderungen
vom 19.5.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
"Redaktionelle Änderungen zum besseren Leseverständnis und Verbesserung von Schreibfehlern werden in der aktuellen Satzungsversion vor Einreichung beim Amtsgericht durchgeführt und im Vorstand beschlossen."