Vereinsrecht: redaktionelle Satzungsänderungen
vom 19.5.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Bei der nächsten Mitgliederversammlung unseres gemeinnützigen Vereins werden wir 9 verschiedene inhaltliche Satzungsänderungen einzeln abstimmen lassen. ... Was wir nicht in der Vorankündigung zu Mitgliederversammlung geschrieben haben und auch nur zum Teil in der aktuellen Satzung geändert hatten, waren Schreibfehler und redaktionelle Änderungen zum besseren Leseverständnis (z.B. ... Ist es zulässig, folgende Abstimmung in der Mitgliederversammlung durchzuführen und hat diese rechtlich Bestand?