Ich bin seit ca 50 Jahren Mitglied eines Golfclubs und bin nun nach mehrmaliger Wahl der wichtigen Position des Präsidenten durch Akklamation genervt durch diese unwürdige Wahl .
Viele Mitglieder kommen deshalb auch nicht zur MV .
Zur heutigen MV habe ich nun fristgerecht durch persönliche Zustellung den Antrag zum TOP
Wahl des Vorstandes eingereicht, den Präsidenten durch geheime Wahl zu wählen .
Gleichzeitig habe ich den Vorstand darauf hingewiesen , dass der Gesetzgeber strenge Anforderungen
zum Schutz der Mitglieder stellt und daher ein solcher TOP den Mitgliedern vor der Wahl bekannt zu
machen ist .
Die Mitglieder müssen entscheiden können , ob ihre Anwesenheit von Bedeutung und damit ihre
Teilnahme erforderlich ist .
Ich habe auch auf einen entsprechenden Anfechtungsgrund hingewiesen, wenn dies nicht erfolgt .
Und , was ich schon Annahm, ist die Zustellung nicht erfolgt , sodass viele Mitglieder nicht kommen
werden .
Ich bitte um Ihre Einschätzung , da die MV heute stattfindet .
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Aufgrund Ihrer Angaben ist nicht ersichtlich welche Regelung die Satzung zur Wahl des Vorstandes trifft. Wenn die Akklamation in der Satzung vorgesehen ist, dann kann nur durch eine Satzungsänderung das Wahlverfahren geändert werden. Dafür müssten allerdings die Regularien für eine Satzungsänderung eingehalten werden und nicht nur die für die Erweiterung der Tagesordnung.
Wenn bislang immer geheim abgestimmt wurde ohne dass es dazu eine Satzungsregelung gibt, dann können Sie einen Antrag in der Versammlung stellen, dass eine geheime Abstimmung stattfindet. Das kann auch noch ad hoc vor Durchführung der Wahl stattfinden.
In der Tagesordnung für die Einladung zur Mitgliederversammlung müssen nur die Beschlussgegenstände angegeben werden. Wenn es derzeit keine Regularien im Verein zum Wahlverfahren gibt, dann kann dieser Antrag Ihrerseits noch in der Mitgliederversammlung gestellt werden.
Soweit die Akklamation in der Satzung geregelt ist kommt es darauf an, ob Sie alle Voraussetzungen für eine Satzungsänderung erfüllt haben. Dafür können auch insbesondere längere Fristen gelten oder besondere Antragsbefugnisse.
Aufgrund der mir derzeit vorliegenden Informationen kann ich keine definitive Aussage dazu treffen, ob die Ladung zur Mitgliederversammlung so in Ordnung ist. Es erscheint mir aber als durchaus wahrscheinlich, dass alles ordnungsgemäß abgelaufen ist.