Domainverkauf Vertrag und Risiken
vom 5.8.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich möchte eine (wahrscheinlich generische) Domain verkaufen, bin mit dem Käufer im Kern Handelseinig. ... Der Grund dafür sei marktübliches Vorgehen, es hört sich für mich aber auch nach einem möglichen versteckten Fallstrick an, daher meine Frage: Wäre es denkbar, daß ein Käufer mit böser Absicht nach Übertragung der Domain eine rechtlich relevante Begründung aus dem Hut zaubern könnte, um die Restzahlung zu verweigern und die Domain trotzdem zu behalten? ... -- "Die Domain geht nacht vollständiger Bezahlung in den Besitz des Käufers über" ist diese Formulierung ausreichend oder ist eine zusätzliche Rücktrittsklausel bei nicht vollständiger Bezahlung notwendig?