S. von § 13 BGB handelt und er oder ein Familienmitglied weder eine politisch exponierte Person ist oder in den letzten zwölf Monaten war oder einer solchen Person bekanntermaßen nahesteht. ... Nr. 1: eine Grundschuld ohne Brief in Höhe von 286. 600,00 mit 12 % Zinsen für die ING-DiBa AG mit Sitz in Frankfurt am Main, HRB 7727, Amtsgericht Frankfurt am Main. ... Der Verkäufer ist verpflichtet, der Notarin unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über den Eingang eines Betrages in Höhe des ihm zustehenden Kaufpreisteils zu machen. -6- Um der Notarin die vorgeschriebene Überprüfung des Barzahlungsverbots zu ermöglichen und zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Eigentumsumschreibung sind die Beteiligten verpflichtet, der Notarin die Kontoauszüge über die erbrachten und erhaltenen Zahlungen vorzulegen. §4 Vollstreckungsunterwerfung, Verjährung 1 Wegen der Zahlungsverpflichtung in Höhe von 555. 000,00 € (in Worten: fünfhundertfünfundfünfzigtausend Euro) einschließlich der gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 1 BGB aus dem Kaufpreis ab einem Monat ab heute, unterwirft sich der Käufer (als Gesamtschuldner) zugunsten des Verkäufers (als Gesamtgläubiger) der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen.