Sanierungspflicht bei Teileigentum durch Schenkung
vom 2.1.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Unser Elternhaus (Einfamilienhaus; erworben durch die Eltern 1989) wurde im Jahr 2007 zu je 25 % Anteil an meine Schwester sowie mich per Schenkung durch unsere Mutter übertragen. ... Laut § 47 GEG gibt es eine Ausnahme von der Sanierungspflicht, sofern der Eigentümer das Einfamilienhaus bereits am 01.02.2002 bewohnt hat und dies noch bewohnt. ... Nun stellt sich uns die Frage: Ist dieser Eigentumsübertrag durch Schenkung im Jahr 2007 bereits als Eigentümerwechsel nach GEG anzusehen, obwohl unser Vater noch Haupteigentümer ist und das Haus bereits seit 1989 bis Heute bewohnt und ist daher eine Sanierungspflicht nach GEG gegeben oder greift hier die Ausnahme von der Sanierungspflicht, da er als Eigentümer das Haus bereits am 01.02.2002 bewohnt hat und dies noch bewohnt, obwohl meine Schwester und ich Miteigentümer wurden und das Haus nicht bewohnen?