Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Der Stiefvater kann Ihnen kein Hausverbot erteilen, solange Ihre Mutter Ihre Anwesenheit in der Wohnung wünscht.
Dementsprechend können Sie auch keinen Hausfriedensbruch begehen.
Etwas anderes gilt nur, wenn Ihre Anwesenheit Ihrem Stiefvater unzumutbar ist. Das ist nur in extremen Fällen gegeben, hier liegen dafür keine Anzeichen vor.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Danke für Ihre Antwort. Könnten Sie mir bitte noch die zugrunde liegenden Paragraphen nennen, auf die ich mich bzw. meine Mutter berufen können?
Sehr geehrter Ratsuchender,
es handelt sich hier um Rechtsprechung zu der Strafvorschrift über Hausfriedensbruch. Ein entsprechendes Urteil finden Sie z.B. bei OLG Braunschweig NJW 1966. 263.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
In Ergänzung:
Das bedeutet auch, dass Ihre Mutter von Ihrem Stiefvater verlangen kann, dass dieser Ihre Anwesenheit in der Wohnung duldet.