Mietvertrag - Haus und kapuutes Dach
vom 3.8.2025
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wilke / Magdeburg
Guten Tag, als Eigentümerin und Vermieterin eines Hauses bitte ich bei folgenden Sachverhalt um eine Einschätzung von einem Anwalt: Mietobjekt: Einfamilienhaus, 12621 Berlin (BJ 1982, ca. 95 m² Wohnfläche, Ölheizung, Keller, Terrasse, Garten) Vertragslage: Mietvertrag vom 23.04.2025, Mietbeginn: 01.07.2025, unbefristet Kaltmiete: 500 €/Monat bis 12/2025, dann Staffelmiete bis max. 800 €/Monat ab 2030 Kaution: 1.500 €, noch nicht vollständig vom Mieter auf das Konto vom Eigentümer/Vermieter überwiesen. ... Ebenfalls ist unter dem §4 "Kaution" im Mietvertrag geregelt, dass die Kaution vollständig vor Mietbeginn auf das Konto vom Eigentümer eingegangen sein muss und das ohne fristgerechte Zahlung der Kaution der Mietvertrag ungültig ist und dann auch nicht zustande kommt.