Wasserschaden, Schimmelbfall in der Wohnung/ Mietminderung
vom 28.6.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Wer bezahlt mir diese Wohnung meine Versicherung oder der Vermieter? ... Der Vermieter oder dessen Versicherung ist zunächst in der Pflicht. 3. ... •Schimmel im Keller / Nutzungsausfall: Der Kellerraum ist durch die Überschwemmung im letzten Jahr und den diesjährigen Rohrbruch stark von Schimmel betroffen.