Bei Übergabe der Wohnung hat die Wohnungsvermittlerin des Bauträgers diesen Standardmietvertrag mitgebracht und mir mündlich mitgeteilt, dass das Mietverhältnis zunächst auf 3 Jahre und ohne Fortsetzungsmöglichkeit befristet abgeschlossen werden soll, weil der Vermieter sich die Option offen halten möchten, die Wohnung in 3 Jahren als Alterswohnsitz zu nutzen. ... Der Mieter hat bei Vertragsabschluss davon Kenntnis genommen, dass der Mietvertrag über diesen Zeitpunkt hinaus nicht fortgesetzt werden kann, weil der Vermieter – die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will, nämlich für Herrn/Frau/Familie: >>>HANDSCHRIFTLICH NUR NACHNAME DES VERMIETERS<<< – in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instandsetzen will, dass die Maßnahme durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert wird, nämlich 3) … – die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will: Der Mieter kann vom Vermieter frühestens 4 Monate vor Ablauf der Befristung verlangen, dass dieser ihm binnen 1 Monats mitteilt, ob der Befristungsgrund noch besteht. ... Eine Fortsetzung oder eine Erneuerung des Mietvertrages muss ausdrücklich vereinbart werden. =================== Außerdem plagt mich die Sorge, dass, falls eine unwirksame Befristung vorliegt, ein beidseitig gewollter Kündigungsverzeicht hineininterpretiert werden könnte.