Gilt nicht doch die Mietpreisbremse?
vom 28.9.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Der Vermieter hat im Mietvertrag einen Hinweis hinzugefügt, dass die Wohnung als Erstvermietung nach umfangreicher Sanierung nicht der Mietpreisbremse unterliegt. ... Auf meine Nachfrage an den Vermieter, was denn alles saniert worden ist, habe ich folgende Auskunft erhalten, die ich hier stichpunktartig aufliste: - Austausch der Holzfenster und Einbau 2-fach verglaster Kunststoffenster - Austausch der kompletten Elektrik in der Wohnung nach heutigen Vorgaben, inkl. Vorbereitung einer Außensteckdose auf dem Balkon als separatem Zweig zum Anschluß eines Balkonkraftwerkes - Grundrissänderung der Wohnung durch Abriss der Wand zwischen Küche und Esszimmer, um eine moderne, offene Wohnküche zu erhalten - Verschluss der Küchentür und Einbau eines Oberlichtes im Flur, um Tageslicht im Flur zu erhalten - Erneuerung der Wand zwischen Bad und Küche mit Austausch der darin verlaufenden Frisch- und Abwasserleitungen - Austausch der ursprünglichen Holztüren durch moderne Kunststofftüren, inkl.