Der Vermieter hat im Mietvertrag einen Hinweis hinzugefügt, dass die Wohnung als Erstvermietung nach umfangreicher Sanierung nicht der Mietpreisbremse unterliegt. ... Sie ist Teil eines 4-geschossigen Wohnblocks mit 12 Wohnungen, wobei meinem Vermieter nur diese eine Wohnung gehört. Auf meine Nachfrage an den Vermieter, was denn alles saniert worden ist, habe ich folgende Auskunft erhalten, die ich hier stichpunktartig aufliste: - Austausch der Holzfenster und Einbau 2-fach verglaster Kunststoffenster - Austausch der kompletten Elektrik in der Wohnung nach heutigen Vorgaben, inkl.