Nicht ausgeschlossen sind die Rechte des Käufers auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. 2) Die Räume werden frei von Miet- und Nutzungsrechten verkauft. 3) Der Kaufgegenstand wird am Tage nach der vollständigen Kaufpreiseinzahlung folgenden Monats dem Käufer übergeben. ... Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer, ab Übergabe - soweit gesetzlich und vertraglich zulässig - sämtliche Rechte bezüglich der verkauften Wohneinheit in Eigentümerversammlungen wahrzunehmen. 4) Rechte und Pflichten des Wohnungseigentümers ergeben sich aus der Teilungserklärung, etwaigen Änderungen, der Hausordnung und unter Umständen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft und werden im Innenverhältnis zwischen den Vertragsschließenden anstelle des Verkäufers mit Übergabe des Wohnungseigentumsrechtes vom Käufer übernommen, unbeschadet der nach dem Gesetz bis zur Eigentumsumschreibung bestehenden Haftung des Verkäufers. 5) Der Verkäufer versichert, dass außer den aus dem Kaufpreis zu begleichenden, keine offenen Wohngeldforderungen bestehen. ... Nach Abschluss der Arbeiten sind diese durch die Eigentümergemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, abzunehmen.