Recht auf Untervermietung anliegender Ferienwohnung zurückziehen
vom 23.6.2025
für 61 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Die daraus erzielten Mieteinnahmen behält die Mieterin vollständig, ohne Beteiligung des Eigentümers. ... Inzwischen ist der Eigentümer volljährig und alleiniger Eigentümer der Immobilie. ⸻ Ziel: Der Eigentümer möchte dieses eingeräumte Sonderrecht der Mieterin widerrufen bzw. aufheben und die separate Wohnung künftig selbst dauerhaft (nicht mehr als Ferienwohnung) vermieten. ⸻ Rechtsfrage zur Prüfung: 1.Ist die Aufhebung des eingeräumten Sondernutzungsrechts der Mieterin rechtlich zulässig, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Eigentümer zum Zeitpunkt der Vereinbarung minderjährig war? 2.Handelt es sich bei der Vereinbarung um eine Nebenabrede zum Mietvertrag oder um ein eigenständiges Nutzungsrecht, das ggf. eine eigene Kündigung/Anfechtung/Vereinbarung erfordert?