Außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietvertrages w. Mangel der Mietsache
vom 12.9.2024
für 50 €
beantwortet von
Der Mietvertrag enthält folgende Regelungen: 6.4 Wird der Mangel nach der Anzeige durch den Vermieter nicht unverzüglich beseitigt, ist der Mieter zur Mietminderung berechtigt. Befindet sich der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug, ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. 6.5 Der Mieter ist im Fall des Verzugs auch berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. ... 2.Wäre eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages seitens des Mieters rechtens?