Mietverzug. Zwangsversteigerung
vom 5.12.2024
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Aktuell müsste er meiner Auffassung nach zweimal Miete bezahlen, da ich keinen Aufhebungsvertrag erhalten habe. ... Mittlerweile wäre ich froh wenn ich die Wohnung komplett neu vermieten könnte. ... Ich kann nicht weiter auf die Miete verzichten, da ich natürlich Kosten (Kredit, Hausverwaltung, Nebenkosten...) zu begleichen habe, wofür die Miete vom Untermieter bei Weitem nicht ausreicht (ca. 1/3 der eigentlichen Miete).