Verleihung von Wohnraum - Berechnung von anteiligen Verbrauchskosten erlaubt?
vom 1.10.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Moin, lieber Herr oder Frau Anwalt, folgende Sachlage: Ich besitze ein Haus in einer Kleinstadt, arbeite jedoch unter der Woche in rund 200 km entfernt. ... Meine Frage nun: Kann ich dem Paar (anteilige) Kosten für Gas, Wasser und Strom berechnen? ... Andere Urteile besagen, dass eine Beteiligung an diesen Kosten durchaus in Ordnung ist und dem Charakter der Leihe nicht entgegenspricht.