Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
a)
Wenn das bekannte Ehepaar ein unentgeltliches Wohnrecht erhält, wird dies als Schenkung betrachtet und ist schenkungssteuerpflichtig. Sollte später auf das Wohnrecht vorzeitig verzichtet werden, könnte dies als erneute Schenkung an Sie betrachtet werden, da der dann noch verbleibende Wert des Wohnrechts wieder Ihnen zufällt.
Dies würde eine erneute Schenkungssteuerpflicht auslösen, das sehe ich auch derart.
b)
Um Weiteres zu erfahren, insbesondere zur möglichen Höhe, sollten Sie einen Anwalt für Steuerrecht oder Steuerberater hinzuziehen.
Das kann dazu führen, dass Sie eine gute Entscheidungsgrundlage haben.
2.
Um die Schenkungssteuer zu umgehen, könnte das Wohnrecht als (teilweise) entgeltliches Wohnrecht gestaltet werden, wodurch es nicht als Schenkung gilt und somit keine Schenkungssteuer anfällt.
Das kann zusätzlich neben 1. b) mit einem Notar so beredet und angegangen werden.
3.
Bezüglich der Frage, ob der Sozialhilfeträger Zahlungsansprüche aus dem Wohnrecht ableiten kann, obwohl dies im Vertrag ausgeschlossen wurde, ist komplex.
In der Regel kann ein Sozialhilfeträger versuchen, Ansprüche geltend zu machen, wenn der Wohnrechtsnehmer nicht in der Lage ist, seine Kosten selbst zu tragen. Ein vertraglicher Ausschluss könnte jedoch die Durchsetzbarkeit solcher Ansprüche erschweren (s. aber unten). Eine genaue Beurteilung wäre hier von den spezifischen Vertragsbedingungen und der rechtlichen Lage abhängig.
Letztlich wird man aber durch eine rein vertragliche - zivilrechtliche - Regelung keine sozialrechtlich vorrangige Bestimmung im Gesetz außer Kraft setzen können.
Die Rechtsprechung dazu ist jedoch sehr komplex, wie ich auch eigner Erfahrung weiß.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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