Sehr geehrte Rechtsanwälte, Eine Immobilie wird vor der Zwangsversteigerung noch vom Eigentümer gekauft. Der Eigentümer / Vermieter hat aufgrund persönlichen Konflikts Hausverbot vom Mieter (im eigenen Haus). ... Um die Kündigungsfrist bereits laufen zu lassen, bzw. parallel zu den üblichen Verpflichtigungen, wie Kaufvertrag, Zwangsversteigerungseinstellung etc. bereits die Kündigung ausgesprochen zu haben, darf der Noch-Eigentümer (in der Zwangsverwaltung - daher ja eigentlich kein Vermieterstatus mehr!)