Die hausverwaltung hat eine firma beauftragt die festgestellt hat, dass zur behebung des problems die ganze anlage runtergefahren werden muss. das konnte aber erst im frühjahr passieren und man hat uns vorsorglich eine mietgutschrift von 100,- angeboten. damals haben wir gesagt, dass wir erst die abrechnung abwarten wollen, da wir nicht beurteilen können, ob das im verhältnis zu den mehrkosten steht. nun kam eine nachzahlungsaufforderung von über 360,- mit der wir überhaupt nicht einverstanden sind. die HV besteht aber darauf. was können wir tun? ... Ich bitte Sie dies noch einmal zu prüfen. hier ist der letzte email verkehr bei dem ich (SK) der hausverwaltung antworte: wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 05.05.2015 hinsichtlich der Verbrauchswerte offensichtlich des Heizkörpers im Arbeitszimmer (HKV 0068873), wo nach Ihrer Einschätzung die angerechneten 20 Einheiten zu hoch angesetzt worden sind, gleichwohl dieser Raum einer der größeren Räume Ihrer Wohnung ist. ... Die Nachzahlung aus der Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung in Höhe von 361,26 sowie aus der geänderten Betriebskostenabrechnung von 141,98 € (gesamt 503,24 €) wollen Sie bitte spätestens bis Monatsende begleichen.