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Nebenkostenabrechnung - Rückforderung als Mieter

15. November 2024 07:43 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei finden Sie meinen Verlauf mit unserer Hausverwaltung.

Diese hat die Nebenkostenabrechnung von 2022 erst gar nicht und dann mit 11 Monaten Verspätung erstellt.

Ich habe der HV mehrere Fristen gesetzt und möchte nun wissen, ob es realistisch ist, die gesamten, geleisteten Nebenkosten i.H. von 2.400,00 € aus 2022 zurückzufordern.

Die HV hat inzwischen eine NK für 2022 & 2023 erstellt.

Für 2022 ist ein Guthaben i.H. von ca. 500 € entstanden.

Für 2023 eine Nachzahlung.

Dies erscheint mir als sehr gering, da ich bei der 1. NK für 2021 allein für ein halbes Jahr eine Gutschrift i.H. von 800 € erhalten habe.

Trotz Erhöhung der Energiekosten, halte ich die Nebenkosten für zu hoch.

Eine Ursache hierfür ist auch, dass sich der Verteilungsschlüssel für die Stromkosten geändert hat.

Wir hatten keinen eigenen Stromzähler und wurden mit der Wohnung des Vermieters unter uns zusammen berechnet.

In den nun neu erstellten NK werden wir jedoch als eigene Einheit betrachtet, was durch das Fehlen des Stromzählers schwierig ist.

Es wäre super, wenn Sie mir eine Einschätzung hierzu geben.

Vielen Dank im Voraus!

Mit besten Grüßen
Yann Feyen

15. November 2024 | 09:11

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten, dabei konnte ich den von Ihnen erwähnten Verlauf nicht sichten, da dieser nicht hochgeladen wurde:

1. Verspätete Nebenkostenabrechnung: Nach § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen. Wird diese Frist versäumt, kann der Vermieter grundsätzlich keine Nachforderungen mehr geltend machen. Die Abrechnung für 2022 müsste also bis zum 31.12.2023 erstellt worden sein. Wurde diese Frist verpasst, bleibt der Vermieter auf eventuelle Nachforderungen sitzen.

2. Guthaben und Nachzahlung: Sie erwähnen, dass für 2022 ein Guthaben von ca. 500 € entstanden ist und für 2023 eine Nachzahlung gefordert wird. Die Höhe des Guthabens oder der Nachzahlung hängt von den tatsächlichen Kosten und den geleisteten Vorauszahlungen ab. Ein Vergleich mit früheren Jahren kann Anhaltspunkte geben, ist aber nicht allein entscheidend, da sich die Kostenstruktur (z.B. durch gestiegene Energiekosten) ändern kann.

3. Verteilungsschlüssel für Stromkosten: Die Änderung des Verteilungsschlüssels für die Stromkosten ist problematisch, insbesondere wenn kein eigener Stromzähler vorhanden ist. Ohne einen eigenen Zähler ist es schwierig, den tatsächlichen Verbrauch Ihrer Wohnung korrekt zu ermitteln. Hier sollten Sie die Abrechnung genau prüfen und gegebenenfalls Widerspruch einlegen, da die Abrechnung nachvollziehbar und schlüssig sein muss.

4. Rechtliche Schritte: Sie haben das Recht, die Belege der Abrechnung einzusehen, um die Richtigkeit der abgerechneten Kosten zu überprüfen. Sollten Unstimmigkeiten bestehen, können Sie schriftlich Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen und eine detaillierte Erläuterung der Kostenverteilung verlangen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

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