Maklerklausel in Immobilienkaufvertrag
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Meine laienhafte Vorstellung wäre, dass Makler und Verkäufer einen Aufhebungsvertrag für Ihren Maklervertrag abschließen und gleichzeitig der Makler und ich als Käufer einen schriftlichen Maklervertrag mit Verzicht auf das Widerrufsrecht abschließen (ich bin bisher sowieso davon ausgegangen einen Vertrag mit dem Makler zu haben, da dieser von Anfang an auf die Pflicht zur Zahlung einer Provision hingewiesen hat).