Krankentagegeld (PKV)I bei gleichzeitiger Unterstützung des Arbeigebers.
vom 27.2.2025
für 60 €
beantwortet von
In den PKV Bedingungen heisst es dann auch: "Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. ... Entsprechend deckt das Krankentagegeld heute ca. 60 % des Nettoeinkommens ab. ... Denn in zahlreichen Beiträgen im Internet bis hin zum PKV Verband liest man immer wieder auch mal, dass man das Krankentagegeld so bemessen und abschließen sollte, dass z.B. auch die Rentenversicherungsbeiträge im Fall des Endes der Lohnfortzahlung weiter gezahlt werden könnten.