Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Frage:
Ich bin 64 Jahre alt und in der DKV privat Kranken versichert. Die Versicherung beinhaltet auch eine Krankentagegeldversicherung an dem 43. Tag. Ich war Geschäftsführer, bin jedoch seit dem 1.1.2019 ohne festes Arbeitsverhältnis. Ich betreibe auch kein Gewerbe. Ich habe also seit 1.1.2019 keinerlei Einkommen aus beruflicher Tätigkeit und lebe von Ersparnissen. Ich beziehe keine Rente und zahle auch seit etwa 15 Jahren nicht mehr in eine gesetzliche Rentenkasse ein. Ich habe jedoch aus der Zeit davor Rentenansprüche ab April 2021 und ich habe zusätzlich noch eine private Rentenversicherung mit 1. Rentenzahlung ab Januar 2021. Ich bin nicht arbeitslos gemeldet. Am 28.02.2020 hatte ich einen Herzinfarkt und bin seitdem krank geschrieben.
Steht mir die Forderung von Krankentagegeld an meine PKV zu? In den Antragsformularen zum Krankentagegeld meiner PKV ist dieser Fall nicht vorgesehen.
Falls Sie zur Beantwortung meiner Frage weitere Informationen benötigen bitte ich um Nachricht.
gerne möchte ich Ihre Frage auf der Grundlage Ihrer Angaben im Rahmen dieser Erstberatung beantworten. Leider ist mir dies ohne Kenntnis der konkreten Versicherungsbedingungen nicht möglich. Ganz grundsätzlich wüsste ich nicht, warum Ihnen in Ihrer Situation kein Krankentagegeld zustehen sollte. Wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben, die dieses Risiko (Krankheit) in dieser Form absichert. Da sich Krankentagegelder pauschal bemessen, dürfte es keine Rolle spielen, dass Sie kein Erwerbseinkommen mehr beziehen. An Ihrer Stelle würde ich den Antrag stellen und schauen was passiert.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße & gute Besserung
Michael Krämer
Rechtsanwalt