BU-Rente vs. Krankentagegeld der PKV
| 19.03.2019 14:39
| Preis:
***,00 € |
Zusammenfassung: Soweit eine Berufsunfähigkeit nach ununterbrochener Erkrankung eingetreten ist, zahlt die private Krankenversicherung für maximal 3 Monate parallel zum BUZ-Versicherer. Die Besserstellung gegenüber dem gesunden Versicherten wird bewusst hingenommen.
Guten Tag, ich habe folgende Frage:
Ich bin seit 1998 privat Krankenversichert (A....z) und erhalte wegen einer schweren Erkrankung nach Beendigung der Lohnfortzahlung seit August 2018 das bei der PKV versicherte Krankentagegeld i.H.v. ca. 1980 EUR mtl.
Zusätzlich erhalte ich von meinem Arbeitgeber (seit über 10 J. angestellt im öffentl. Dienst) einen Krankengeldzuschuss von mtl. ca. 390 EUR.
Wegen der Erkrankung bin ich seit 03.08.2018 zu 80 GdB schwerbehindert bis Juli 2025.
Ich werde voraussichtlich ab ca. Juni 2019 wieder arbeitsfähig sein.
Ich habe seit vielen Jahren anderweitig eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
In deren AGBs heißt es:
"Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer zu mind. 50% berufsunfähig, so erbringen wir folgende Leistungen:
a) Volle Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
b) Zahlung einer BU-Rente von mtl. 1800 EUR im Voraus."
Bei meiner PKV heißt es hingegen in den AGBs zum Krankentagegeld:
"Das Versicherungsverhältnis endet ...
b) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist.
>> Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhätnis nicht vor dem Zeitpunkt bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu gewähren hat, spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit." >>
Wie ist es zu interpretieren, ob ich gleichzeitig die Leistungen der BUZ von der Cosmos und die Leistungen zum Krankentagegeld von meiner PKV beziehen kann?
Der mit >> markierte Absatz in den AGBs der PKV läßt mich vermuten, dass ich zumindest für 3 Monate beide Leistungen erhalten könnte.
Wenn dem so ist, wie muß ich korrekt vorgehen, um ggfs. auch rückwirkend die Leistung der BUZ zu erhalten ohne den Anspruch auf das Krankentagegeld zu verlieren.