Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Beantwortung der Frage hängt stark von den mit Ihnen vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Ich lege daher die üblicherweise gebrauchten Bedingungen zugrunde.
Frage 1)
Das Nettoeinkommen ist zwar grundsätzlich an dem durchschnittlichen Nettoverdienst zu messen. Ich gehe davon aus, dass für den Zeitraum auch tatsächlich der Zeitpunkt Ihrer Erkrankung maßgeblich ist. Hier gibt es Abweichungen in den Vertragsbedingungen. Meiner Ansicht nach, darf aber eine Tendenz kurz vor Eintritt des Versicherungsfalls nicht unberücksichtigt bleiben. Gegebenenfalls sind hier nochmals Ihre konkreten Versicherungsbedingungen zu prüfen. Es wäre auch zu prüfen, ob für die Berechnung die zutreffenden Zahlen verwendet wurden.
Frage 2 und 3)
Die Herabsetzung des Tagegeldes kann nur nach erfolgter Erklärung durch den Versicherer für die Zukunft erfolgen. Die Wirkung dieser Erklärung tritt zudem erst mit Beginn des zweiten Monats nach Kenntnisnahme ein.
Eine Rückforderung bereits erbrachter Leistungen ist, wenn überhaupt, nur dann möglich, wenn Sie bei dem Antrag auf Zahlung des Krankentagegeldes absichtlich oder grob fahrlässig falsche Angaben machten und der Versicherer aufgrund dieser Falschangaben zu viel zahlte. Ob bei Ihnen von grober Fahrlässigkeit auszugehen ist, kann anhand der bisherigen Informationen nicht bestimmt werden.
Frage 4)
Wenn die Zahlungspflicht der Versicherer weiter fortbesteht, befindet er sich in Verzug. Er verschuldet Ihnen daher zum einen Verzugszinsen. Zum anderen können Sie etwaige Rechtsverfolgungskosten bei Ihrem Versicherer geltend machen. Gerne bin ich bereit dies für Sie zu übernehmen. Die hier entstandenen Kosten werden in diesem Fall auf die weiteren (möglicherweise von der Versicherung zu zahlenden Gebühr) angerechnet. Kontaktieren Sie mich einfach per E-Mail oder telefonisch unter den Kontaktdaten, die auf meinem Profil hinterlegt sind. Dieses erreichen Sie durch Anklicken meines Namens.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen