es kann sein, daß mir 1) falsch gesagt hat, es kann sein daß mir 2) falsch gesagt hat, es kann sein, daß mir 2) richtig gesagt hat und ich trotzdem Sperrzeit bekomme, weil 1) mir entsprechendes aufs Auge drückt; solange ich alles nur mündlich habe können die mich Schikanieren wie sie wollen; ich muss für jeden Furz fragen ohne zu wissen ob es morgen wieder anders heisst; ich werde in den Status eines dummen kleinen Kindes versetzt das der Willkür völlig hilflos ausgesetzt ist; jede Nachfrage = neue Info, nützt nix, weil alles mündlich; man weiss nie was morgen gesagt wird, was morgen im Briefkasten ist (Sperrzeit) ! ... Rechtsanwalt für mich die Antwort auf diese Fragen von der BA "einklagt"; das dürfte wohl ein Traum bleiben, also muss ich wohl damit zufrieden sein, wenn sie von einem RA direkt beantwortet würden: FRAGE 2: einmal hatte ein BA-Mitarbeiter mitleid mit mir, hat mir auf dem Flur zugeraunt: es besteht zwar die Pflicht zur Arbeitssuche, aber solange ich kein Geld bekomme, gibt es auch keine Sanktionen / keine Sperrzeit; (d.h. die Mitarbeiter der BA sagen nur den Satz mit der Pflicht zur Arbeitssuche, lassen aber die Info weg, dass es keine Sanktionen gibt, wohlwissend dass man als Arbsuchender/Arbloser davon ausgeht dass es Sperrzeit gibt.) 2) stimmt es dass keine Sperrzeit verhängt werden kann wenn ich ohne Leistungsbezug bin, insbesondere wenn ich dann keine Bewerbungen schreibe / keine Beratertermine wahrnehme, z. ... - die gesetzliche Pflicht mich um Arbeit zu bemühen interessiert mich nicht, nur ob es auch Strafen / Sperrzeiten gibt; FRAGE 3: was ist "ein wichtiger Grund"; es heisst in den Briefen ... wenn Du nicht tust was Dir befohlen, gibt es Sperrzeit, ... es sei denn man hat einen wichtigen Grund.