Prozesskostenhilfe-Berechnung /Ehemann nicht berücksichtigt
vom 8.5.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Allerdings habe ich den Verdacht, dass mein Ehemann, der kein eigenes Einkommen hat und mit mir in einem gemeinsamen Haushalt lebt, bei der Berechnung der Freibeträge nicht korrekt berücksichtigt wurde. Einkommensberechnung laut Bescheid: Gesamteinkommen: Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit: 2.350,00 € Bürgergeld: 94,97 € EU-Rente: 832,66 € Gesamteinkommen: 3.277,63 € Abzugsfähige Kosten: Werbungskosten (Fahrtkosten): 55,10 € Mietkosten: 761,80 € Gesamte abzugsfähige Kosten: 816,90 € Freibeträge laut Bescheid: Antragsteller (ich): 619,00 € Erwerbstätigenfreibetrag: 282,00 € Tatsächlich gezahlter Unterhalt: 1.043,00 € Gesamtfreibeträge: 1.944,00 € Einzusetzendes Einkommen laut Bescheid: Einkommen nach Abzug der Kosten: 2.460,73 € Abzüglich der Freibeträge: 1.944,00 € Einzusetzendes Einkommen: 516,73 € Monatsrate: 258,36 € (gerundet auf 258,00 €) Meine eigene Berechnung (mit Ehepartner): Freibeträge korrekt berücksichtigt: Antragsteller: 619,00 € Ehepartner ohne eigenes Einkommen: 619,00 € Erwerbstätigenfreibetrag: 282,00 € Tatsächlich gezahlter Unterhalt: 1.043,00 € Gesamtfreibeträge: 2.563,00 € Korrigiertes einzusetzendes Einkommen: Einkommen nach Abzug der Kosten: 2.460,73 € Abzüglich der Freibeträge: 2.563,00 € Ergebnis: -102,27 € (negativ) Monatsrate: 0 € (da negatives einzusetzendes Einkommen) Meine Frage: Habe ich Anspruch auf eine vollständige Verfahrenskostenhilfe ohne Raten, wenn mein Ehemann tatsächlich kein eigenes Einkommen hat und der Freibetrag von 619 € für ihn korrekt berücksichtigt wird?