Rückwirkende Herabsetzung von festgesetzten Beträgen (§§ 423, 240 Abs. 4a SGB V)
vom 22.2.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Da ich in dieser Gesellschaft zeitgleich Gesellschafterin bin, bin ich aus Sicht der Krankenkasse selbständig geworden. ... Den Ablehnungsbescheid habe ich der Krankenkasse zugeleitet mit der Bitte um Überprüfung des festgesetzten Beitrages. ... Des Weiteren geht die Krankenkasse nicht darauf ein, dass ich nicht Einkommensteuerpflichtig war lt.