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Verjährung Säumniszuschläge Krankenkasse

9. Januar 2024 20:42 |
Preis: 30,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

ich hatte vor einigen Jahren Schulden bei meiner Krankenkasse, welche seit langem abgezahlt sind.

Vor einer Woche erhielt ich eine Mahnung der Krankenkasse, in welcher Säumniszuschläge (je zwischen 1€ und 3,50€) angemahnt werden. Die Säumniszuschläge gehen 08/2017 los und enden 11/2020.

Nun zu meiner Frage: Sind die Säumniszuschläge nicht bereits verjährt? Wie sollte ich hierbei am besten vorgehen?


9. Januar 2024 | 21:07

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die Verjährungsfrist für Säumniszuschläge beträgt grundsätzlich vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 25 Abs. 1 SGB IV). Das bedeutet, dass Säumniszuschläge, die im Jahr 2020 entstanden sind, mit Ablauf des Jahres 2024 verjähren würden. Daher sind die Säumniszuschläge, die für 2020 erhoben wurden, noch nicht verjährt.
Ich empfehle Ihnen, sich zunächst mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt zu klären. Sollte es sich um einen Fehler handeln, kann dieser möglicherweise direkt geklärt werden.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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