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Unfall in Kita

20. Juli 2015 14:49 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Rechtsanwälte,

mein Sohn(5 Jahre alt) hat im Febura 2014 seinen linken Arm in Kita gebrochen. Nach der Behandlung ist der Arm zwar geheilt, aber die Ellbogen sieht aber immer ein bisschen anders aus. Der Artz hat gesagt, dass wir jetzt nicht dagegen tun können, weil mein Sohn noch zu jung ist. Es kann sein, dass die Ellbogen nach Jahren wieder normal wird, aber kann auch schlimm wird. Falls nach ein paar Jahren ist der Winkel der Ellbogen größer als 10 Grad ist, muss der Arm dann wieder operiert werden.

Meine Frage ist, wenn der Arm später wirklich operiert werden muss, wer zahlt dann die OP? Unsere Krankenkasse oder die Unfallkasse vom Kita? Müssen wir jetzt irgend dagegen tun, um sicher zu gehen, dass wir später kein Problem damit haben? Meine Angst ist dann, dass die Krankenkasse die OP nicht bezahlen wird, weil die ursprüngliche Ursache die Kita Unfall ist. Ich weiß auch nicht, ob die Unfallkasse nach ein paar Jahren die Kosten noch übernehmen wird. Sollen wir einen Nachweis vom Krankenhaus verlangen, zu nachzuweisen, dass mein Sohn später Schwierigkeiten wegen der Unfall haben kann? Was müssen wir tun, damit der Recht von meinem Sohn besser geschützt werden kann? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe!

mit freundlichen Grüßen

20. Juli 2015 | 15:36

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


Sie haben das Problem schon richtig erkannt:

Die Kassen werden die Verantwortung verneinen und Zahlungen verweigern.

Grundsätzlich haftet auch für Folgeschäden die Unfallkasse des Kita.

Aber Sie müssen nachweisen, dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Unfall inm Februar 2014 und einer späteren notwendigen OP besteht.

Das macht man eigentlich damit, dass die Kasse die Haftung übernimmt (hier wohl geschehen) und zwar auch für Folgeschäden.

Dieser Vorbehalt "für Folgeschäden" ist wichtig, um dann später und ohne Verjährungseinrede (die Verjährung wird drei Jahre betragen) Ansprüche geltend machen zu können.

Gibt es diesen Vorbehalt nicht, rate ich dringend, mit allen Unterlagen einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

Dieser kann dann nach Prüfung diesen Vorbehalt bei der Kasse geltend machen und notwendige Schritte einleiten.

Auch sollte unbedingt ein Attest des Arztes besorgt werden, um den Kausalzusammenhang nachweisen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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