., in einer gemeinsamen wohnung. frau b. wuchs seit ihrem 12. lebensjahr im heim auf. seit einiger zeit hatte sie begonnen, wieder kontakt zu ihrer leiblichen mutter aufzubauen. nun ist die mutter kürzlich verstorben. da frau b. die einzige erbin bzw. nachkomme ist, wurde sie für die ganzen entscheidungen (auch medizinischer art) herangezogen. nun kam es wie gesagt dazu, das die dame leider verstarb. die vestorbene bezog alg2, und besitzt keinerlei vermögen. da die dame an schwerem übergewicht litt, wurde frau b. seitens des krankenhauses nahe gelegt, möglichst zeitnah einen bestatter zu beauftragen, da keine lagermöglichkeit bestünde. da frau b. seit kutzer zeit arbeitssuchend ist, erkundigten wir uns zunächst bei einem bestatter in unserer nähe. dieser gab uns dann den rat, einen antrag auf bestattungskostenübernahme beim zuständigen sozialamt zu stellen, und sagte uns das es kein problem wäre, den antrag genehmigt zu bekommen, unter der berücksichtigung, das frau b. alg1 bezieht. auch wäre es kein problem, das die verstorbene in d. wohnte, sie aber nun bei uns in l. bestattet werden sollte, damit frau b. ihre mutter noch posthum besuchen kann. das das einkommen des partners dabei ebenfalls eine rolle spielt erwähnte er nicht. auf rückfrage beim sozialamt d. wurde uns dann gesagt, das eine kostenübernahme bis ca € 2500 kein problem sei, solange die einkommensgrenze nicht überschritten wird. auch hier keine rede vom einkommen des partners. darauf hin erstellte der bestatter eine kostenaufstellung und gab die einäscherung in auftrag. die abholung der verstobenen war bereits erfolgt, auf drängen des krankenhauses. ... mit der kostenaufstellung stellte frau b. dann also denn antrag beim sozialamt. nun erhielten wir ein schreiben, das noch unterlagen zur antragsbearbeitung fehlen würden, unter anderem einkommensnachweise von mir. nach recherche im netz stiessen wir dann darauf, das zur berechnung der einkommensgrenze auch der partner mit einbezogen wird. meinen namen entnahmen sie wohl der kopie des mietvertrages, ohne zu wissen in welchem persönlichen verhältnis frau b. und ich stehen. kurz zu unserem einkommen, und finanziellen situation: frau b. erhält ca € 860 alg1. mein monatliches nettoeinkommen liegt bei ca. € 1400. mietkosten warm: € 830. versicherungen ca. € 30 monatlich. allerdings habe wir auch noch einige ratenzahlungen (ca. € 250 monatlich, gasamt für beide). das heisst, selbst wenn frau b. wieder arbeit hätte, wäre es mit großen aufwendungen verbunden, die kosten zu tragen. derzeit, da frau b. arbeitssuchend ist, wäre es nicht machbar. das kann das sozialamt natürlich anders sehen.... zum anderen gibt es noch den aspekt der zumutbarkeit, denn immerhin hatte frau b. so gut wie keinen sozialen kontakt zu ihrer mutter. ich habe die dame weder gekannt, noch einmal in meinen leben gesehen. das erbe hat frau b. noch nicht ausgeschlagen, und auch nicht erwähnt, das sie dies tun wird. denn es sind nur verbindlichkeiten im nachlass. ... bin ich überhaupt verpflichtet mein einkommen darzulegen?