Bauverzögerung, Ignoranz der Kundenwünsche, Versagen der Gewährleistung,
vom 8.5.2024
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Wünsche des Bauherren einfach ignorieren ? ... Die Beauftragung eines alternativen Elektrikers, der diese Wünsche dennoch ausführte führte dazu, dass E. am Tag der Hausübergabe den Zählerkasten verplombte mit dem Hinweis, dass er von jeglicher Gewährleistung befreit ist, sobald die Anlage in Betrieb genommen würde.