Sehr geehrte Damen und Herren, wir bauen gerade in Eigenregie (ohne Bauträger, mit örtlichen Handwerkern) ein Einfamilienhaus.Für die Fenster haben wir einen Fensterbauer engagiert, der uns nach Aufmaß ein Angebot über Fenster inklusive Montage nach RAL Regeln geschickt hat, das wir angenommen haben (Gesamtpreis 20.000,- Eur).Natürlich haben wir im Vorfeld seine beeindruckende Homepage inkl.Referenzen "gecheckt".Nachdem wir die Hälfte angezahlt hatten, wurden die Fenster von ihm bestellt.Die geplante Ausführung sollte ca.KW 44 /2015 sein. ... Dem Gutachter ist bei der Begehung der Baustelle auf dem ersten Blick aufgefallen, dass bei sämtlichen Fenstern eklatante Montage-und Abdichtungsmängel vorhanden sind, die es nötig machen würden, aufwändige Nachbesserungen vornehmen zu lassen, bei denen u.a.der Innen-und Außenputz beschädigt werden würden.Wir haben die gutachterliche Stellungnahme am 27.12.2015 per Einschreiben an Herrn Sch.gesandt und mit Fristsetzung bis 05.01.2016 Nachbesserung gefordert, andererseits "würden wir rechtliche Schritte in Erwägung ziehen", da lt.dem Gutachter Gefahr in Verzug wäre, weil durch die mangelhafte Montage Wasser in die Bausubstanz (mit Dämmung gefüllte Ziegel) gelangen würde, was Schimmel verursachen könnte.Wir haben Herrn Sch.im Anschreiben auch angeboten, den Sachverständigen zu kontaktieren, falls Fragen oder Unklarheiten aufkommen sollten.Herr Sch.hat die von uns gesetzte Frist verstreichen lassen, mit der Begründung, der Gutachter würde ihn nie zurückrufen...Inzwischen hat uns der Fensterbauer den 13.01.2016 als Nachbesserungstermin angeboten, obwohl er sich nichts vorzuwerfen hätte und alles RAL-mäßig eingebaut worden wäre.Er weist also alle Feststellungen des Sachverständigen weit von sich.Am 11.01.2016 haben wir von einem Schreiner ein Fenster ausbauen lassen, um zu sehen, ob wirklich korrekt abgedichtet und gearbeitet worden ist - da war nichts!