Baurecht -Verjährungsfristen / Bankbürgschaft
vom 7.10.2022
für 66 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Dies richtet sich nach BGB und VOB Teil/B. ... Nach einer aufforderung meinerseits mir mitzuteilen, wann der Mangel aufgetreten ist, habe ich ein Schrreiben des Eigentümers bekommen über meinen Bauträger, wor klar ersichtlich ist, daß dieser Mangel am 12.09. 2018 gemeldet worden ist.