nachträgliche Legalisierung von Aufenthaltsräumen im Maisonette-Spitzboden, GK4
vom 16.11.2024
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Da schon in der Baugenehmigung 1981 ein ausgebauter Spitzboden -in welchem damals schon Aufenthaltsräume möglich waren!... 2.Was könnte bei der Baugenehmigung 1981 die Genehmigung der Aufenthaltsräume im Spitzboden verhindert haben? ... 5.Die Schaffung von Wohnraum (Aufenthaltsräumen) wird doch seit 2021 vom Gesetzgeber explizit forciert und die Ämter sind aufgefordert/verpflichtet in diesem Sinne zu handeln.