Unterstand zum Schutz eines elektrischen Rollstuhls
vom 21.8.2023
für 57 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Das Grundstück ist nach unserer Kenntnis nicht in die einzelnen Mietwohngrundstücke parzelliert. ... Er wäre in seiner Aussicht eingeschränkt, das Verlassen des Grundstücks sei für Ihn und seine Kinder nun gefährlich, da er nun keinen direkten Einblick in die Spielstraße mehr habe, sein Vorgarten sei nun verschattet und außerdem hätten wir die Abstandsflächen nicht eingehalten.