Verlängerung Mietvertrag Proberaum (kein Wohnobjekt) um ein Jahr rechtens?
vom 17.12.2024
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Im Mietvertrag ist folgende Klausel enthalten: "Der Nutzungsvertrag wird am 01.01.2024 geschlossen und die Laufzeit beläuft sich auf den Zeitraum von einem Jahr. [...] ... Verlängert sich die Mietfrist also tatsächlich um eine weiteres Jahr, wenn die den Vertrag zum 01.01.2025 kündige?