Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
Sie könnten die gezahlten Beiträge zurück fordern, wenn der Empfänger keinen Anspruch auf die Zahlungen hatte.
Ich gehe nach Ihren Angaben davon aus, daß es sich bei dem neuen Betreiber um den Rechtsnachfolger des vormaligen Betreibers handelt. Dies ist normalerweise der Fall wenn der neue Betreiber das Fitness-Studio kauft. Es handelt sich daher streng genommen nicht um eine Schließung des alten Studios und eine Neugründung, sondern um eine Fortführung des alten Studios, wenn auch unter neuem Namen.
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 97,739
) handelt es sich bei einem Sportstudiovertrag um einen Mietvertrag mit Elementen eines Dienstvertrages. Genau wie beim Mietvertrag tritt daher der neue Eigentümer in das Vertragsverhältnis ein.
Daher gilt grundsätzlich: Das Vertragsverhältnis bestand fort, da der neue Eigentümer an die Stelle des alten Eigentümers getreten ist und die Beiträge waren an den neuen Eigentümer weiter zu bezahlen.
Der Vertrag könnte jedoch durch die von Ihnen erwähnte Kündigung beendet worden sein.
Die Kündigung wurde zwar offensichtlich an den alten Eigentümer weitergeleitet, dies dürfte jedoch in den Verantwortungsbereich des neuen Eigentümers fallen, da Sie nach Ihrer Schilderung die Kündigung an die Ihnen bekannte Adresse gesendet haben und der neue Eigentümer insofern auch verpflichtet gewesen wäre das Schreiben anzunehmen.
Allerdings wäre die Kündigung nur wirksam gewesen, wenn Sie auch berechtigt waren, die Kündigung auszusprechen. Wie zuvor erwähnt bestand ein wirksames Vertragsverhältnis und ich gehe davon aus, daß Sie während der Vertragslaufzeit gekündigt haben.
Wenn Sie dagegen entsprechend der vertraglichen Fristen gekündigt haben, war diese Kündigung selbstverständlich wirksam und Sie können dies durch Ihren Zustellungsbeleg sowie die Zeugenaussage des früheren Betreibers nachweisen.
In diesem Fall können Sie Ihre Beiträge seit Kündigung natürlich zurück fordern.
Haben Sie dagegen während der Vertragslaufzeit nur aufgrund des Eigentümerwechsels gekündigt gilt Folgendes:
Zum Teil hat die Rechtsprechung ein Kündigungsrecht des Mitglieds angenommen, wenn ein Betreiberwechsel stattgefunden hat.
Dem wird allerdings in neueren Urteilen mit dem Hinweis widersprochen, daß ein außerordentliches Kündigungsrecht nicht besteht, falls das Leistungsangebot des Studios im Wesentlichen gleichbleibt.
Im empfehle Ihnen daher sich von dem neuen Betreiber per Einschreiben/Rückschein unter Nennung des neuen Namens noch einmal die Kündigung vom ... bestätigen zu lassen. Falls der neue Betreiber die Kündigung ablehnt, müssen Sie sich das Studio anschauen, ob die Kündigung im Hinblick auf geänderte Räumlichkeiten, Leistungsangebot etc. gerechtfertigt war.
Ist dies der Fall sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, um die Rückzahlung Ihrer Beiträge durchzusetzen.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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