Blumenlieferung unvollständig & verspätet – Muss ich dennoch zahlen?
vom 10.4.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Zusan Asefi / München
Ich habe den Vertrag nach § 434 BGB (Sachmangel) i.V.m. § 320 BGB (Einrede des nicht erfüllten Vertrages) für nicht erfüllt erklärt und lehne jegliche Zahlung – auch anteilig – ab. ⸻ Ergänzende Information zur rechtlichen Einschätzung: Laut den Lieferbedingungen des Händlers (Standardzustellung): •Das Paket wird einen Werktag vor dem Wunschtermin an den Versanddienst übergeben. ... Der Vertrag wurde nicht ordnungsgemäß erfüllt, und der eigentliche Zweck (ein Geschenk zum Weltfrauentag) wurde klar verfehlt. Ein Widerruf wurde nicht geltend gemacht, da es sich um verderbliche Ware handelt – mir ist bewusst, dass kein Widerrufsrecht besteht.