Sehr geehrte Damen und Herren, wir vermitteln in unserem Shopgeschäft an private Endkunden Mobilfunkverträge im Auftrag eines großen Netzbetreibers. ... Diese besagt, dass der Netzbetreiber das Recht hat, Provisionen von einem Händler zurück zu fordern, wenn die Anzahl der "schlechten" Verträge in einem Monat einen Schwellwert von 8% übersteigt. ... Mit Ausnahme im Juni 2009, stornierte der NEtzbetreiber 2 sehr wertige Verträge von 2 Kunden aus März 2008 und forderte die Provisionen zurück bzw. ließ diese über die Distribution stornieren.