Sehr geehrter Fragesteller,
mit den von Ihnen gemachten Angaben und im Rahmen des ausgelobten Einsatzes, kann ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Wenn Sie, als Verbraucher, den Vertrag über das Internet abgeschlossen bzw. verlängert haben, so gelten für Sie die Bestimmungen des Fernabsatzvertrages. Hiernach haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen die Bestellung zu widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn Sie ordnungsgemäß darüber belehrt worden sind.
Bei Mobilfunkverträgen ist es jedoch weit verbreitet, dass das Unternehmen den Kunden dazu verleitet, auf dieses zu verzichten (dies geschieht in der Regel durch Benutzen des Gerätes/Vertrages).
Ich unterstelle hier einmal, dass Sie ordnungsgemäß belehrt wurden und ein Widerrufsrecht hier nicht mehr gegeben bzw. die Frist verstrichen ist.
Dann wäre es, anhand der (hoffentlich) vorhandenen Unterlagen, Ausdrucke, E-Mail Bestätigungen...wichtig zu überprüfen, was Sie bestellt haben. Hier wäre es zumindest üblich, dass Sie eine Bestägigungsmail über die Vertragsverlängerung/den Tarifwechsel bekommen haben. Wenn Ihnen nichts dergleichen zugesandt wurde, könnte dies darauf schliessen lassen, das Sie keinen Tarifwechsel vorgenommen haben.
Es ergeben sich die möglichen Szenarien, dass:
1.) Sie beim Vertragsabschluss über den Umstand eines höheren Tarifs getäuscht worden sind. Dann würde Ihnen ein Recht zur Anfechtung zustehen. Über diesen Umstand der Täuschung wären Sie allerdings beweispflichtig.
2.) Sie haben bei der Verlängerung, vielleicht aus Unachtsamkeit, ein Kreuz gemacht, und damit einen neuen Tarif bestellt.
Wenn die Belehrung ordnungsgemäß erfolgte, so würde ein Recht auf Rücktritt/Änderung eigentlich nicht mehr zustehen.
Allerdings besteht in einem solchen Fall dennoch die Möglichkeit, durch den Anwalt die Firma anzuschreiben, und versuchen die Sache zu regeln, z.B. zu erreichen, dass Sie in den alten Tarif zurückgestuft werden.
Wenn Sie sich gegen die Abbuchung des Betrages zur Wehr setzen möchten, so haben die Möglichkeit, die seinerzeit erteilte Einzugsermächtigung für Ihr Konto zu widerrufen.
Ich hoffe Ihnen hiermit eine erste Orientierung geben zu können. Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeiten im Rahmen dieses Forums begrenzt sind und eine abschließende Beurteilung erst nach Einsicht in alle relevanten Unterlagen möglich ist.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüssen
O. Aretz
Rechtsanwalt
ra-aretz@arcor.de
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