Rückzahlung Eigenheimzulage nach Rückübertragung Wohnung an Schwiegereltern
vom 16.9.2010
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Ich habe 1997 geheiratet und 1998 hat meine Frau eine Wohnung im Haus Ihrer Eltern gekauft. Dafür haben wir bzw. hat sie 1998 bis 2006 Eigenheimzulage bekommen (seit 1999 haben wir ein gemeinsames Kind). 2008 haben wir uns getrennt und 2010 haben ihre Eltern Recht von einer unentgeltlichen Rückübertragung der Wohnung nach Trennung/Scheidung gebrauch gemacht, die bereits Bestandteil des notariellen Kaufvertrags der Wohnung von 1998 war. ... Müsste die Eigenheimzulage zurückgezahlt werden, wenn das FA von der Rückübertragung erfährt?