Studiengangwechsel, Aufenthaltstitel
vom 3.8.2025
für 65 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Sehr geehrte Damen und Herren, ich studiere seit mehreren Jahren an einer Universität in Berlin mit einem Aufenthaltstitel nach §16b AufenthG (Studium). ... Studiengangwechsel und Aufenthaltstitel (§16b AufenthG): – Welche rechtlichen Folgen hat ein Studiengangwechsel für meinen aktuellen Aufenthaltstitel? ... 2. §24 AufenthG als vorsorgliche Option: Ich habe bisher keinen Antrag auf §24 gestellt, ziehe diesen aber als Plan B in Betracht, sollte mein Aufenthaltstitel nach §16b nicht verlängert werden. – Welche Konsequenzen hätte ein solcher Wechsel langfristig – insbesondere im Hinblick auf eine spätere Einbürgerung?