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Basistarif, Familiennachzug der älteren Mutter mit dem Sohn

| 18. Mai 2025 02:48 |
Preis: 75,00 € |

Ausländerrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte(r) Rechtsanwalt,

Entschuldigen Sie mein Deutsch, Text mit Hilfe der automatisierten Übersetzung erstellt.

Ich plane, mit der Blauen Karte nach Deutschland zu ziehen. Seit letztem Jahr erlaubt die Gesetzgebung qualifizierten Arbeitskräften, Eltern mitzubringen. (§ 36 Abs. 3 AufenthG) Meine Mutter ist russische Staatsbürgerin, sie ist 78 Jahre alt. Um eine Aufenthaltserlaubnis für meine Mutter zu beantragen, muss sie krankenversichert sein.

Sie ist nicht versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 11 Satz 1 SGB V) Wenn ich das richtig verstehe, gilt in der privaten Krankenversicherung nur der Basistarif.

§ 193 Abs. 5 Satz 1 VVG sagt "(5) Der Versicherer ist verpflichtet ... allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland" Was bedeutet das rechtlich für meine Mutter? Ab welchem ​​Zeitpunkt kann von einem „Wohnsitz in Deutschland" gesprochen werden? Reicht die Anmeldung in einer Mietwohnung?

Ich habe Versicherungsgesellschaften mit einer Anfrage kontaktiert, nur eine Versicherungsgesellschaft gab mir keine negative Antwort und schrieb folgendes:
"Gern prüfen wir ob ein Versicherungsschutz für Sie und Ihre Mutter möglich ist. Hierzu ist es aber leider zwingend erforderlich, dass sich Ihr ständiger Wohnsitz in Deutschland befindet."
Verstehe ich richtig, dass damit derselbe „Wohnsitz in Deutschland" gemeint ist wie im Gesetz?

Meine Mutter ist bei der serbischen Sozialversicherung versichert und hat eine serbische Aufenthaltserlaubnis. Könnte das Abkommen zwischen Serbien und Deutschland über soziale Sicherheit in meinem Mutterfall angewendet werden? Und wenn die serbische Aufenthaltserlaubnis unbefristet ist?

Danke schön!

Mit freundlichen Grüßen,
Peter

18. Mai 2025 | 08:55

Antwort

von


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Guten Morgen,

der Begriff "Wohnsitz in Deutschland" hat eine wichtige rechtliche Bedeutung. Ein Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person ihren ständigen Aufenthalt hat und wo sie die Absicht hat, sich dauerhaft niederzulassen.
Eine einfache Anmeldung in einer Mietwohnung allein reicht dafür nicht aus - es muss eine tatsächliche Absicht bestehen, Deutschland zum Lebensmittelpunkt zu machen.
Bezüglich des Familiennachzugs Ihrer Mutter ist es positiv, dass Sie die neue Regelung nach § 36 Abs. 3 AufenthG nutzen können, die seit dem 1. März 2024 gilt. Als Blue Card Inhaber haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihre Eltern nachzuholen, wobei Sie nachweisen müssen, dass Sie den Lebensunterhalt sichern können .
Für die Krankenversicherung Ihrer Mutter ist der Basistarif in der privaten Krankenversicherung in der Tat eine wichtige Option. Private Krankenversicherungen sind verpflichtet, alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland im Basistarif zu versichern, unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen . Die monatlichen Beiträge sind dabei auf etwa 807,98 Euro gedeckelt. Die Aussage der Versicherungsgesellschaft bezüglich des "ständigen Wohnsitzes" bezieht sich tatsächlich auf dieselbe rechtliche Definition wie im Gesetz.
Hinsichtlich der serbischen Sozialversicherung Ihrer Mutter ist das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Serbien relevant. Dieses Abkommen ermöglicht grundsätzlich die Übertragung und Anerkennung von Versicherungsleistungen zwischen beiden Ländern. Allerdings ist zu beachten, dass für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland eine den deutschen Anforderungen entsprechende Krankenversicherung notwendig ist.
Für den Prozess der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist es wichtig zu wissen, dass Ihre Mutter bereits vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen muss. Als Übergangslösung könnte zunächst eine spezielle Auslandskrankenversicherung (Expat-Versicherung) in Betracht gezogen werden , die dann nach Etablierung des Wohnsitzes in eine reguläre private Krankenversicherung im Basistarif umgewandelt werden kann.
Falls die Beiträge für Ihre Mutter eine finanzielle Belastung darstellen, besteht die Möglichkeit, sich an das zuständige Amt für Grundsicherung zu wenden, um mögliche finanzielle Unterstützung zu prüfen.

Viele Grüße


Rückfrage vom Fragesteller 20. Mai 2025 | 04:52

Vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.

Sie sagen, dass für den "Wohnsitz in Deutschland" "es muss eine tatsächliche Absicht bestehen, Deutschland zum Lebensmittelpunkt zu machen."
Wer wird entscheiden, ob dies wahr ist oder nicht? (bei Anwendung des Basistarif) Versicherungsgesellschaft? Und wenn sie das nicht glauben, dann das Gericht?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Mai 2025 | 07:46

Sehr gerne!
In der Regel prüft zunächst die private Krankenversicherung selbst, ob die – im Sinne von § 193 Abs. 5 VVG – notwendige Voraussetzung eines „Wohnsitzes in Deutschland" bei Ihrer Mutter vorliegt. Dabei stützt sie sich auf Indizien wie eine Meldebescheinigung, einen Mietvertrag, Konto­einträge, Rechnungs­zustellungen oder auch eine deutsche Bankverbindung und telefonische Erreichbarkeit vor Ort. Lehnt der Versicherer im Basistarif ab, obwohl Ihre Mutter diese Unterlagen vorlegt, können Sie gegen seine Entscheidung Widerspruch einlegen. Erhält der Versicherer darauf keine überzeugenden Nachweise, kann er die Aufnahme verweigern.

Wenn diese Ablehnung bestehen bleibt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Zuständig wäre in diesem Fall das Sozialgericht, da es um den Rechtsanspruch auf Basistarif-Versicherung geht. Das Gericht entscheidet dann endgültig nach Abwägung aller Umstände, ob bei Ihrer Mutter ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt in Deutschland begründet ist und sie damit Anspruch auf die Basistarif-Versicherung hat. Bis zur Klärung können Sie zudem eine einstweilige Anordnung beantragen, um zumindest vorläufig in den Basistarif aufgenommen zu werden.

Viele Grüße

Bewertung des Fragestellers 21. Mai 2025 | 05:06

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