Guten Morgen,
der Begriff "Wohnsitz in Deutschland" hat eine wichtige rechtliche Bedeutung. Ein Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person ihren ständigen Aufenthalt hat und wo sie die Absicht hat, sich dauerhaft niederzulassen.
Eine einfache Anmeldung in einer Mietwohnung allein reicht dafür nicht aus - es muss eine tatsächliche Absicht bestehen, Deutschland zum Lebensmittelpunkt zu machen.
Bezüglich des Familiennachzugs Ihrer Mutter ist es positiv, dass Sie die neue Regelung nach § 36 Abs. 3 AufenthG nutzen können, die seit dem 1. März 2024 gilt. Als Blue Card Inhaber haben Sie grundsätzlich das Recht, Ihre Eltern nachzuholen, wobei Sie nachweisen müssen, dass Sie den Lebensunterhalt sichern können .
Für die Krankenversicherung Ihrer Mutter ist der Basistarif in der privaten Krankenversicherung in der Tat eine wichtige Option. Private Krankenversicherungen sind verpflichtet, alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland im Basistarif zu versichern, unabhängig von Alter oder Vorerkrankungen . Die monatlichen Beiträge sind dabei auf etwa 807,98 Euro gedeckelt. Die Aussage der Versicherungsgesellschaft bezüglich des "ständigen Wohnsitzes" bezieht sich tatsächlich auf dieselbe rechtliche Definition wie im Gesetz.
Hinsichtlich der serbischen Sozialversicherung Ihrer Mutter ist das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Serbien relevant. Dieses Abkommen ermöglicht grundsätzlich die Übertragung und Anerkennung von Versicherungsleistungen zwischen beiden Ländern. Allerdings ist zu beachten, dass für einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland eine den deutschen Anforderungen entsprechende Krankenversicherung notwendig ist.
Für den Prozess der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist es wichtig zu wissen, dass Ihre Mutter bereits vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachweisen muss. Als Übergangslösung könnte zunächst eine spezielle Auslandskrankenversicherung (Expat-Versicherung) in Betracht gezogen werden , die dann nach Etablierung des Wohnsitzes in eine reguläre private Krankenversicherung im Basistarif umgewandelt werden kann.
Falls die Beiträge für Ihre Mutter eine finanzielle Belastung darstellen, besteht die Möglichkeit, sich an das zuständige Amt für Grundsicherung zu wenden, um mögliche finanzielle Unterstützung zu prüfen.
Viele Grüße
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
Meisenweg 14
41239 Mönchengladbach
Tel: 01722456077
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Valentin-Becker-__l108658.html
E-Mail:
Vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.
Sie sagen, dass für den "Wohnsitz in Deutschland" "es muss eine tatsächliche Absicht bestehen, Deutschland zum Lebensmittelpunkt zu machen."
Wer wird entscheiden, ob dies wahr ist oder nicht? (bei Anwendung des Basistarif) Versicherungsgesellschaft? Und wenn sie das nicht glauben, dann das Gericht?
Sehr gerne!
In der Regel prüft zunächst die private Krankenversicherung selbst, ob die – im Sinne von § 193 Abs. 5 VVG – notwendige Voraussetzung eines „Wohnsitzes in Deutschland" bei Ihrer Mutter vorliegt. Dabei stützt sie sich auf Indizien wie eine Meldebescheinigung, einen Mietvertrag, Kontoeinträge, Rechnungszustellungen oder auch eine deutsche Bankverbindung und telefonische Erreichbarkeit vor Ort. Lehnt der Versicherer im Basistarif ab, obwohl Ihre Mutter diese Unterlagen vorlegt, können Sie gegen seine Entscheidung Widerspruch einlegen. Erhält der Versicherer darauf keine überzeugenden Nachweise, kann er die Aufnahme verweigern.
Wenn diese Ablehnung bestehen bleibt, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Zuständig wäre in diesem Fall das Sozialgericht, da es um den Rechtsanspruch auf Basistarif-Versicherung geht. Das Gericht entscheidet dann endgültig nach Abwägung aller Umstände, ob bei Ihrer Mutter ein tatsächlicher Lebensmittelpunkt in Deutschland begründet ist und sie damit Anspruch auf die Basistarif-Versicherung hat. Bis zur Klärung können Sie zudem eine einstweilige Anordnung beantragen, um zumindest vorläufig in den Basistarif aufgenommen zu werden.
Viele Grüße